Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

Immer wenn sie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder im Zusammenhang mit deren Durchführung verwendet werden, haben die folgenden Begriffe zur Vereinfachung der Darstellung die nachstehende Bedeutung:

“Verkäufer“: bezeichnet die Gesellschaft CR Industry.

“Produkte“: bezeichnet die Waren oder Ausrüstungen, die der Verkäufer auf Bestellung des Kunden liefert.

“Gewerblicher Kunde“: bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die als Gesellschaft oder Unternehmen handelt.

Artikel 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschaft CR Industry sowie ihres gewerblichen Kunden im Rahmen des Verkaufs der im Katalog des Verkäufers oder auf dessen Website beschriebenen Produkte. Mit der Annahme eines Angebots, eines Bestellformulars oder einer Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos an. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, die auf der Website des Verkäufers (https://www.agricycles.fr) veröffentlichten Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihnen entgegenstehen könnten.Der Verkäufer stellt jedem gewerblichen Kunden auf Anfrage eine Ausfertigung seiner Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Verfügung.

Der Kunde erklärt, über die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit zum Abschluss von Verträgen zu verfügen. Der Vertreter einer juristischen Person erklärt, zum Abschluss des Vertrags im Namen der betreffenden Gesellschaft bevollmächtigt zu sein. Der Kunde erklärt ferner, die Eigenschaften der Produkte vollständig zu kennen. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung. Alle anderen Unterlagen, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbematerialien oder Bedienungsanleitungen, dienen ausschließlich Informationszwecken und haben keinerlei vertraglichen Charakter. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bedingungen.

Artikel 2 – Bestellung

Jede Bestellung wird erst mit der Annahme durch den Verkäufer verbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst nach dieser Annahme zustande. Der Verkäufer behält sich insbesondere das Recht vor zu prüfen, ob die bestellten Mengen geliefert werden können. Die Annahme der Bestellung kann auch durch den Versand der Produkte an den Kunden erfolgen. Die Angaben in Katalogen, Preislisten oder technischen Unterlagen können jederzeit geändert werden. Die auf der Website oder im Katalog des Verkäufers dargestellten Bilder, Fotografien oder Produktpräsentationen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich. Die Bestellung umfasst ausschließlich die Produkte, die in der Bestellbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Eine bereits angenommene Bestellung kann ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder geändert noch storniert werden. Stimmt der Verkäufer einer Stornierung zu, ist er berechtigt, dem Kunden sämtliche dadurch entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.

Artikel 3 – Finanzielle Bestimmungen

Preise

Die Preise des Verkäufers verstehen sich ab Werk, in Euro und zzgl. Mehrwertsteuer, auf Grundlage der am Tag der Bestellung geltenden Wechselkurse. Sie können im Falle erheblicher Wechselkursschwankungen angepasst werden. Ebenso können sie bei einer erheblichen und plötzlichen Erhöhung der Rohstoffpreise geändert werden. Die entsprechenden Modalitäten werden gegebenenfalls in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die bestellten Produkte zu den bei der Auftragserfassung gültigen Preisen zu berechnen, sofern die Regelung über unvorhersehbare Umstände (Imprévision) keine Anwendung findet. Alle zusätzlichen Leistungen oder Lieferungen, die der Kunde anfordert, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Jeder Betrag, der vom Kunden am vereinbarten Fälligkeitstag nicht bezahlt wurde, wird automatisch mit Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des zum Fälligkeitsdatum geltenden gesetzlichen Zinssatzes belastet. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, laufende Lieferungen auszusetzen sowie die Auflösung oder Kündigung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinaus wird ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs für jede unbezahlte Rechnung eine gesetzliche Pauschale von 40 Euro als Entschädigung für Beitreibungskosten fällig. Diese Pauschale ist für jede Rechnung ab ihrem Fälligkeitsdatum geschuldet. Die Verzugszinsen werden gleichzeitig mit der Mahnung berechnet und können um tatsächlich entstandene Inkassokosten erhöht werden. Unabhängig von der Ursache des Zahlungsverzugs werden alle offenen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum automatisch und ohne vorherige Mahnung täglich mit Verzugszinsen in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes verzinst. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung einer fälligen Forderung ist der Verkäufer berechtigt, bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher geschuldeter Beträge die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen. Hiervon unberührt bleibt das Recht, Schadensersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen. Überschreitet der Zahlungsverzug 15 Tage ab Fälligkeit, kann der Verkäufer den Vertrag auf Kosten des Kunden kündigen und zusätzlich Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Bereits vom Kunden geleistete Zahlungen verbleiben endgültig beim Verkäufer.

Rechnungsstellung

Die Rechnung wird dem Kunden per Post oder per E-Mail übermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen im Rahmen eines Factorings oder durch jede andere Form der Forderungsabtretung zu übertragen. Der Kunde erklärt hierzu bereits jetzt ausdrücklich sein Einverständnis. Die Zahlung erfolgt per gesicherter internationaler Überweisung in Euro. Erfolgt die Zahlung mittels akzeptiertem Wechsel, verpflichtet sich der Käufer, den akzeptierten Wechsel innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung oder des entsprechenden Kontoauszuges zurückzusenden. Bei Barzahlung per Scheck ist der Käufer verpflichtet, den Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. In beiden Fällen erfolgt keine Lieferung, solange der Wechsel oder der Scheck CR Industry nicht zugegangen ist.

Unvorhersehbare Umstände

Sollten sich die technischen, wirtschaftlichen oder gesetzlichen Bedingungen für die Ausführung der vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss erheblich verändern und dadurch das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages wesentlich beeinträchtigen, verpflichten sich die Parteien, innerhalb eines Monats nach entsprechender Aufforderung durch den Leistungserbringer gemeinsam eine ausgewogene Lösung zu finden. Kommt innerhalb dieser Frist keine Einigung zustande, ist der Leistungserbringer berechtigt, den Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung einseitig zu kündigen.

Artikel 4 – Transport und Lieferung

Lieferfristen

Die angegebenen Lieferfristen dienen ausschließlich der Orientierung. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt weder zur Stornierung der Bestellung noch zu Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.

Gefahrübergang

Der Transport der Produkte erfolgt ab Werk auf Gefahr und Risiko des Kunden.

Prüfung durch den Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Erhalt zu überprüfen und alle berechtigten Vorbehalte oder Beanstandungen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber dem Frachtführer gemäß den Artikeln 105 ff. des französischen Handelsgesetzbuches geltend zu machen. Bei Lieferungen ins Ausland muss dies innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Produkte erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden Beanstandungen hinsichtlich Transport oder Lieferung nicht mehr berücksichtigt. Verweigert der Käufer aus irgendeinem Grund die Annahme der bestellten Produkte, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten – insbesondere Transport-, Lager- und Versicherungskosten – dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Kosten nach Erhalt der entsprechenden Rechnung unverzüglich zu begleichen. Eine Verweigerung der Einfuhr der Produkte durch eine Zollbehörde entbindet den Kunden nicht von seinen übrigen vertraglichen Verpflichtungen.

Artikel 5 – Gewährleistung

Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Mengen oder der Vertragsmäßigkeit der Produkte müssen innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr anerkannt.

Der Verkäufer haftet nicht für die Verwendung von Produkten mit offensichtlichen Mängeln, die bei der Lieferung nicht beanstandet wurden. In jedem Fall beschränkt sich die Verpflichtung des Verkäufers ausschließlich auf den Ersatz des betroffenen Produkts. Sollte das betreffende Produkt aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, es durch ein gleichwertiges und kompatibles Produkt zu ersetzen. Der Verkäufer haftet weder für indirekte Schäden noch für unmittelbare immaterielle Schäden oder Schäden, die aus einer Verwendung der Produkte entstehen, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik oder den Montageanleitungen entspricht. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung, ungeeigneter Transportbedingungen, mangelhafter Lagerung entgegen seinen Vorgaben oder für eine Verwendung der Produkte unter ungeeigneten physikalischen oder chemischen Bedingungen. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den vom Kunden tatsächlich gezahlten Kaufpreis des betreffenden Produkts begrenzt.

Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung der Produkte und des Gefahrübergangs bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen, Kosten und Nebenkosten Eigentum des Verkäufers. Als Zahlung im Sinne dieser Bestimmung gelten weder Wechsel, Schecks noch sonstige Zahlungsversprechen. Eine Zahlung gilt erst mit der tatsächlichen Gutschrift des vollständigen Kaufpreises als erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Kunde, obwohl er noch nicht Eigentümer der Produkte ist, sämtliche Risiken für Schäden, die von den Produkten verursacht werden oder an ihnen entstehen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen die Produkte nicht weiterverkauft werden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte zurückzunehmen, deren Herausgabe zu verlangen, sie weiterzuverkaufen, ein Inventar zu erstellen oder anderweitig über sie zu verfügen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten und Risiken gehen zulasten des Kunden. Bereits geleistete Zahlungen verbleiben beim Verkäufer als Vertragsstrafe. Wurde das Produkt in ein anderes Produkt integriert oder weiterverarbeitet, wird der Verkäufer entsprechend dem Wertanteil seines Produkts Miteigentümer des neu entstandenen Gegenstands.

Artikel 7 – Zur Verfügung gestelltes Vorführ- oder Leihmaterial

Mit der Annahme des Materials erkennt der Verwahrer sowohl die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von CR Industryals auch die besonderen Bestimmungen für die Überlassung des Materials an.

Der Verwahrer verpflichtet sich:

  • sämtliche Transport- und Handhabungskosten für Hin- und Rücktransport zu tragen;
  • alle erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Wartung des Materials zu treffen;
  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CR Industry keine Teile zu entnehmen;
  • sämtliche Reparaturkosten für Schäden zu übernehmen, die während der Überlassung entstehen;
  • das Material auf erste Anforderung von CR Industry oder spätestens nach Ablauf der vereinbarten Leihfrist zurückzugeben;
  • CR Industry im Falle eines Verkaufs unverzüglich zu informieren;
  • das überlassene Material im Rahmen einer Versicherung für anvertraute Güter („Biens confiés“) bei einer anerkannt solventen Versicherungsgesellschaft zu versichern und den entsprechenden Versicherungsnachweis auf Anfrage vorzulegen. Die Versicherungssumme muss mindestens dem Wert des Materials entsprechen;
  • gegebenenfalls weitere Versicherungen abzuschließen, die er im Zusammenhang mit dem überlassenen Material für erforderlich hält.

Wird das Material für Demonstrationszwecke verwendet, trägt der Verwahrer allein die Verantwortung für sämtliche Bedingungen der Vorführung sowie für die Nutzung der Maschine.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CR Industry darf das Material ausschließlich für Demonstrationszwecke verwendet und Dritten nicht überlassen werden. Wird das Material nach Ablauf der vereinbarten Leihfrist nicht zurückgegeben, ist CR Industry berechtigt, es zurückzunehmen oder dem Verwahrer nach den üblichen Verkaufsbedingungen in Rechnung zu stellen. Wird das Material beschädigt zurückgegeben, lässt CR Industry die erforderlichen Reparaturen auf Kosten des Verwahrers durchführen und stellt ihm diese Kosten in Rechnung.

Artikel 8 – Geistiges Eigentum

Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte sowie das Know-how des Verkäufers weder unmittelbar noch mittelbar in irgendeiner Form zu verletzen. Insbesondere verpflichtet er sich, Marken, Kennzeichen, Patente, Geschmacksmuster oder Know-how des Verkäufers weder unmittelbar noch mittelbar und in keinem Land auf seinen eigenen Namen anzumelden. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, Kennzeichnungen oder sonstige Unterscheidungsmerkmale des Verkäufers auf den Produkten zu verändern, zu entfernen oder zu verfälschen. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den von CR Industry vertriebenen Produkten bleiben vorbehalten. Jede Vervielfältigung, Darstellung oder Bearbeitung der Produkte ist strengstens untersagt.

Artikel 9 – Automatische Vertragsauflösung

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung nach, wird der Kaufvertrag automatisch aufgelöst. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, zusätzlich Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 10 – Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, Methoden und Unterlagen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung über die jeweils andere Partei erhalten, streng vertraulich zu behandeln.

Sie verpflichten sich insbesondere,

  • diese Informationen nicht für eigene Zwecke zu verwenden;
  • sie Dritten nicht offenzulegen,

es sei denn, eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe erfolgt an Subunternehmer oder Rechtsnachfolger des Verkäufers.

Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass der zwischen ihnen geführte E-Mail-Verkehr als gültiger Nachweis ihres Austauschs und gegebenenfalls ihrer gegenseitigen Verpflichtungen gilt.

Artikel 11 – Untervergabe und Vertragsübertragung

Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben oder auf einen Dritten zu übertragen.

Artikel 12 – Höhere Gewalt

Als Fälle höherer Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und deren Erfüllung ihrer Verpflichtungen – mit Ausnahme der Zahlungspflicht – während der Dauer des Ereignisses unmöglich machen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Streiks oder soziale Unruhen, die das gesamte Personal oder einen Teil des Personals des Verkäufers oder seiner üblichen Transportunternehmen betreffen;
  • Brände;
  • Überschwemmungen;
  • Krieg;
  • Produktionsunterbrechungen infolge unvorhersehbarer Störungen;
  • Rohstoffmangel;
  • Epidemien;
  • Frostsperren;
  • Straßenblockaden;
  • Unterbrechungen der Energieversorgung;
  • Lieferengpässe, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind;
  • Lieferausfälle seiner Zulieferer;
  • sowie jedes andere vergleichbare Ereignis außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers.

Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein.

Artikel 13 – Vorzeitige Vertragsbeendigung

Verletzt der Kunde eine seiner vertraglichen Verpflichtungen, ist der Verkäufer berechtigt,

  • sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen;
  • laufende Lieferungen auszusetzen;
  • sämtliche laufenden Verträge oder Verkäufe zu kündigen.

Die Vertragsbeendigung erfolgt automatisch und ohne gerichtliche Entscheidung, wenn innerhalb von acht Kalendertagen nach Versand einer ersten, erfolglos gebliebenen Aufforderung zur Vertragserfüllung keine Abhilfe erfolgt.

Der Verkäufer ist außerdem berechtigt,

  • bereits erhaltene Zahlungen einzubehalten;
  • zusätzlich 10 % des Bestellwertes als Vertragsstrafe zu verlangen,

unbeschadet etwaiger Verzugszinsen oder weiterer Schadensersatzansprüche.

Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde die Bestellung ganz oder teilweise einseitig storniert. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer sämtliche laufenden Bestellungen aussetzen und bereits geleistete Zahlungen mit offenen Forderungen verrechnen.

Artikel 14 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich französischem RechtDie Bestimmungen internationaler Einheitsgesetze über den Warenkauf finden keine Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten der CR Industry sind ausschließlich die Gerichte am Handelsgericht La Roche-sur-Yon (Frankreich) zuständig.